radical
left II
Wir
stoppen die Nazis!
Für
den 14. Oktober
2006 hat der Neo-
Nazi Christian
Malcoci unter dem Motto
„Recht statt Rache – Revision
der Nürnberger Prozesse“ einen
Aufmarsch in Nürnberg angemeldet. Malcoci ist seit
Jahrzehnten ein aktiver Neo-Nazi-Kader. Unterstützt
wird er dabei von sog. freien Kameradschaften und der
rechtsextremen NPD. Soll es nach den Nazis gehen,
werden sie vom Nürnberger Justizgebäude über
die
Fürther Straße durch Gostenhof zum
Nürnberger
Hauptbahnhof ziehen. Doch dagegen formiert sich
massiver Widerstand. Gegen die offene Verherrlichung
des Nationalsozialismus 60 Jahre nach den Urteilssprüchen
und den Aufmarsch durch Gostenhof, plant
ein breites Bündnis, sich den Nazis in den Weg zu
stellen und damit den Aufmarsch zu blockieren.
Dieser Tage mal Blockade
Der Naziaufmarsch stellt in vielerlei Hinsicht eine besondere
Provokation und einen Zwang zu entschlossenem Handeln
dar. Zum einen besteht der Anspruch, niemals das braune
Pack ungehindert auftreten zu lassen, zum anderen kommt
die geplante Route durch den linken und migrantischen
Stadtteil Gostenhof erschwerend hinzu. Und schließlich ist
das Motto, wie auch der Ort, an welchem die Nazis den
Aufmarsch beginnen wollen, ein schierer Skandal. Denn
das Nürnberger Justizgebäude mit seinem
berühmten
Sitzungssaal 600 war 1946 historischer Ort der “Nürnberger
Kriegsverbrecherprozesse”, in welchem führende
Nationalsozialisten
u.a. wegen Kriegsverbrechen und Verbrechen
gegen die Menschlichkeit verurteilt wurden (siehe Kasten).
Die Forderung der Rechtsextremen nach Revision der
Nürnberger Kriegsverbrecherprozesse direkt vor dem
Nürnberger Justizgebäude und damit die Verharmlosung
bzw. Verherrlichung des Nationalsozialismus, ist nicht
hinnehmbar.
Und dies ist auch der Grund, warum sich viele einig darüber
sind, dass dieser Aufmarsch nicht stattfinden darf. An vielen
Orten hört mensch schon jetzt: „Damit kommen die nicht
durch!“ Neben einer Demonstration durch den Stadtteil
Gostenhof wird am 14.10.06 alles darauf hinaus laufen, die
Nazis direkt am Nürnberger Justizgebäude in der
Fürther
Straße zu blockieren. Ein breites
Vorbereitungsbündnis
will den Aufmarsch durch Aktionen des Zivilen
Ungehorsams blockieren und ruft alle Menschen aus den
unterschiedlichsten gesellschaftlichen Bereichen dazu auf,
sich daran zu beteiligen. Kulturelle Initiativen werden dazu
in der Fürther Straße die passende
Atmosphäre schaffen,
der Stadtteil Gostenhof wird auf den Beinen sein und
auch überregional haben sich bereits AntifaschistInnen
angekündigt, gemeinsam den Nazi-Aufmarsch und damit
die Verherrlichung des Nationalsozialismus zu verhindern.
Mit der offen angekündigten Blockade, die auf breiten
gesellschaftlichen Beinen steht, könnte
antifaschistischer Protest erstmals seit Jahren wieder eine neue
Qualität in Nürnberg erreichen
und damit an erfolgreiche Gegenwehr in der Vergangenheit
anschließen. Die Thematik und der
Stadtteil Gostenhof bieten dafür die besten Voraussetzungen.
Antifaschistische
Gegenwehr ist notwendig!
Nazis
versuchten in der jüngeren Geschichte immer wieder mittels
Gedenken oder Aufmärschen
den Nationalsozialismus zu relativieren, zu verharmlosen oder zu
verherrlichen. Immer schon war
es nicht der Staat, der dagegen wirksam vorging - es sei denn, wenn es
galt, das Standort-Image
eines geläuterten Deutschlands zu polieren. Es sind engagierte
AntifaschistInnen aus großen Teilen
der Gesellschaft, die alten wie neuen Nazis nicht nur effektiv
entgegengetreten, sondern auch die
öffentliche Verbreitung von faschistischen Inhalten auf
verschiedenste Art und Weise verhindern.
Wo es gelingt, den Widerstand breit zu verankern, kann zum einen den
Faschos tatsächlich kein
Fußbreit ermöglicht werden, zum anderen wird
hierdurch deutlich, dass es - so unterschiedlich
die einzelnen Inhalte und Motivationen auch sind - gegen die Nazis
einen gemeinsamen Kampf
gibt und geben muss. Erfahrungen aus anderen Städten oder der
Vergangenheit auch hier in
Nürnberg belegen dies. Wo immer eine antifaschistische
Mobilisierung sich nicht hat spalten
lassen, sondern in gegenseitiger Anerkennung, aber nicht isoliert
nebeneinander, sondern in
gleicher Stossrichtung agierte, konnten Naziaufmärsche
verhindert werden.
Eine Blockade bedeutet immer mehr als nur Protest, also das
Artikulieren von Unmut. Hier fängt
Widerstand an. Dieser ist auch wichtig und legitim, besonders da vom
Staat nichts zu erwarten
ist, denn dieser schützt nur zu oft die
Naziaufmärsche vor unserem Widerstand mit Gesetzen und
PolizistInnen.
NO PASARAN – Sie werden nicht durchkommen!
FASIZME KARSI OMUZ OMUZA – Schulter an Schulter gegen Faschismus!
Kasten:
Die „Nürnberger Kriegsverbrecherprozesse“
In
den Nürnberger Prozessen von 1945 – 1946 wurden die
„Hauptkriegsverbrecher“ und
Verantwortlichen für 12 Jahre nationalsozialistische
Herrschaft vor einem internationalen
Gerichtshof zur Rechenschaft gezogen. Neben 24 führenden
Staatsmännern wie, z.B. Rudolf
Hess und Herman Göring, richtete sich die Anklage auch gegen
die SS, SA, den „Generalstab und
das Oberkommando der Wehrmacht“, das „Führungskorps“ der NSDAP
und der „Gestapo und
SD“. Der Kern der Anklageschrift lautete: „Verschwörung gegen
den Frieden“, „Kriegsverbrechen“,
„Verbrechen gegen den Frieden“ und „Verbrechen gegen die
Menschlichkeit“. Damit sollte die
Vorbereitung und Durchführung eines Angriffskriegs, die
Verbrechen der Wehrmacht, wie z.B.
die brutale Ermordung und Misshandlung der Bevölkerung in den
besetzten Gebieten und die
Deportation Tausender in Konzentrationslager, verurteilt werden.
Weiterer Anklagepunkt war die
Ermordung, systematische Vernichtung, Versklavung, Folter und
Deportation der Zivilbevölkerung
vor und während des Krieges.
Alle Angeklagten erklärten sich für nicht schuldig.
Das Urteil der Nürnberger Prozesse beinhaltete 12
Verurteilungen zum Tode, 7 Angeklagte
wurden zu Freiheitsstrafen von mehreren Jahren bis
lebenslänglich verurteilt, daneben
gab es 3 Freisprüche.
In den sogenannten Nachfolgeprozessen waren 185 Ärzte,
Juristen, SS,
Polizisten, Industrielle, Bankiers, Militärische
Führer, Minister und hohe
Regierungsbeamte angeklagt. 24 der Angeklagten wurden zum Tode
verurteilt.
Mit dem Ende der Kriegsverbrecherprozesse 1949 war in Deutschland die
Suche nach den Schuldigen für 12 Jahre Faschismus
abgeschlossen. Der
Großteil der Bevölkerung, wie auch die zahlreichen
Profiteure aus Industrie,
Banken und Wissenschaft mussten keine Verantwortung für die
Grauen der
vergangenen Jahre übernehmen.
Geschichte
wird gemacht
Nur lächerlich kann es heute eigentlich erscheinen, wenn
Neonazis zum Nürnberger Justizgebäude
mobilisieren, um “Recht statt Rache – Revision der Nürnberger
Prozesse“ zu skandalieren, wenn
mensch bedenkt, wie seit Kriegsende NazitäterInnen mehr als
verharmlosend behandelt wurden.
Zwar versuchten anfangs die Alliierten noch NS-Verbrechen juristisch zu
ahnden, doch blieb und
bleibt eine konsequente Verfolgung von NS-TäterInnen
langfristig aus. Hatten sich die Alliierten nach
Kriegsende noch die „Entnazifizierung“ zum Ziel gesetzt, so verschob
sich ihr Interesse rasch hin zu
einer Zusammenarbeit mit ehemaligen NS-FunktionsträgerInnen,
z.B. aus Justiz und Politik, um das
Feindbild Kommunismus zu bekämpfen. Dies ebnete den Weg hin zu
Verdrängung, Verharmlosung,
Leugnung, sowie Instrumentalisierung historischer Tatsachen in der
Nachkriegs-BRD.
Die
juristische Ignoranz gegenüber NS-Verbrechen
Die Nürnberger Prozesse gegen 24 Hauptkriegsverbrecher durch
das internationale Militärtribunal
stellten die spektakulärsten Verfahren gegen NS-Täter
dar (siehe Kasten). Fanden 1946 im Zuge
der „Entnazifizierung“ noch 78% der Bevölkerung die Bestrafung
durch die Nürnberger Prozesse als
gerechtfertigt, konnte im Laufe der Jahre die Überzeugung,
dass die Urteile zu hart gewesen wären
wieder offen geäußert werden. Zahlreiche
NS-Funktionäre wurden begnadigt und rehabilitiert.
Im Jahr 1952 erklärte die Bundesregierung die
„Entnazifizierung“ offiziell für beendet. Dies war
möglich, da bereits unmittelbar nach der deutschen
Kapitulation, Nazis und Kriegsverbrecher in
allen Bereichen von Staat, Wirtschaft, Bundeswehr und Justiz mit Hilfe
der Westalliierten wieder Fuß
fassten. Somit konnten sie ihre Karriere fortführen und z.T.
ihre ideologischen Ziele auf neuer Ebene
weiterverfolgen. Für die Bestrafung von NS-Profiteuren
hieß dies, dass in der BRD kein juristisches
Instrumentarium geschaffen wurde, das speziell NS-Verbrechen geahndet
hätte. Im Gegenteil, es
wurden in den 1950er und 60er Jahren Amnestiegesetze und
Verjährungsfristen verabschiedet,
durch die mehr als eine Million TäterInnen straffrei in der
BRD leben konnten. Ermittlungen und
Prozesse gegen NS-TäterInnen der folgenden Jahrzehnte gingen
aufgrund politischer Interessen
und personeller Kontinuitäten äußerst
schleppend und korrupt von statten und stießen in breiten
Teilen der Bevölkerung auf Ablehnung. Auch heute noch werden
Verfahren gegen Altnazis aufgrund
mangelnder Interessen deutscher Behörden verschleppt. Und
nicht nur Altnazis werden dadurch
bis heute gedeckt. Es ist die deutsche Justiz, die auch heute noch
AntifaschistInnen kriminalisiert,
während sie Naziaufmärsche genehmigt und
schützen lässt. Mit einem gelegentlichen Alibi-Verbot
einzelner Nazi-Vereine wird die Tatenlosigkeit des Staates und seiner
Organe gegen Neofaschismus
vertuscht.
Ideologische Kontinuitäten
Nicht nur auf juristischer, sondern auf gesamtgesellschaftlicher Ebene
hat sich bis heute wenig
getan, um NS-Verbrechen zu verfolgen und faschistische Ideologien zu
bekämpfen. So spielte die
BRD innerhalb kürzester Zeit nach 1945 eine zentrale Rolle
innerhalb des „Kalten Krieges“. Durch
das Ausbleiben einer ideologischen „Entnazifizierung“ wurde der
Antikommunismus schnell wieder
Staatsdoktrin und eine nachträgliche Rechtfertigung des
nationalsozialistischen Antikommunismus
konnte erlangt werden. Der damalig schärfste Ausdruck nach
Innen war das 1956 verabschiedete
Verbot der KPD. Gleichzeitig formierten sich ohne nennenswerte
Repression faschistische Parteien,
wie z.B. Anfang der 60er Jahre die bis heute agierende NPD. Auf
intellektueller Ebene findet der
manifestierte Antikommunismus Mitte der 1980er Jahre seinen
Höhepunkt mit dem „Historikerstreit“,
in dem mittels der Totalitarismustheorie versucht wurde Faschismus und
Kommunismus
gleichzusetzen.
Natürlich gab es in der BRD auch HistorikerInnen und
Strömungen, die eine kritische Auseinandersetzung
mit dem Nationalsozialismus betrieben. Dies beginnt bei der
StudentInnenbewegung
der 60er Jahre, die die Täterschaft ihrer Elterngeneration
thematisierte. Mit der Ausstrahlung der
amerikanischen Filmreihe „Holocaust“ wurden die Verbrechen der Nazis
zum ersten mal drastisch
einer breiteren Bevölkerung sichtbar gemacht.
Geschichtswerkstätten, die eine Aufarbeitung von
unten vorantrieben, sorgten für die Errichtung von
Gedenkstätten für die Opfer des NS, was
zunächst
überwiegend von Überlebenden und
Opferverbänden angestrengt wurde. Dennoch kann auch hier
nicht von einer gesamtgesellschaftlich kritischen Auseinandersetzung
gesprochen werden, da stets
politische Anstrengungen unternommen wurden, das Thema abzuwiegeln und
zu einem Schlussstrich
zu gelangen. Offiziell wurde bis Anfang der 1990er Jahre nie zur
deutschen Schuld gestanden.
Veränderungen seit 1989/90
Dies änderte sich mit der „Wiedervereinigung“, die eine bis
dahin beispiellose nationalistische Welle
in Deutschland auslöste. Während
Flüchtlingsheime brannten, erstarkte in der
Bevölkerung ein
neues nationales Bewusstsein. Gleichzeitig wurde auch die faschistische
Vergangenheit mehr und
mehr öffentlich thematisiert. So wurde z.B. mit der
Wehrmachtsausstellung auch die Frage nach der
Beteiligung „ganz normaler deutscher Soldaten“ an den NS-Verbrechen
gestellt und mit der formalen
Entschädigung ehemaliger ZwangsarbeiterInnen die Profite der
Wirtschaft thematisiert. Unter rot/grüner
Regierung wurde zwar Erinnerungspolitik betrieben, die aber u.a. zur
Durchsetzung neuer internationaler
Machtinteressen instrumentalisiert wurde. So befehligten an die Macht
gekommene Alt-68er, 1999 den
ersten Kampfeinsatz deutscher SoldatInnen nach 1945 in Jugoslawien
nicht trotz, sondern „wegen
Auschwitz“. Dies war der Durchbruch, Deutschland eine besondere
Verantwortung in der Durchsetzung
„humanitärer Kriegseinsätze“ zuzuschreiben und
seither weltweit wieder Kriegspartei zu sein. Letztendlich
ging und geht es aber allein darum, als mächtiger Akteur im
globalen wirtschaftlichen und militärischen
Weltgeschehen eine Führungsposition zu erreichen.
Der letzte Event hin zu einer „Normalisierung“ war das Gedenkjahr 2005,
in dem offensiv deutsche
Verbrechen mit deutschen Kriegsleiden gleichgestellt wurden. Heute wird
zwar Erinnerungspolitik
betrieben, es gibt Tage und Orte, an welchen den Opfern des Faschismus
gedacht wird, aber politische
Konsequenzen, die eine kritische Faschismusanalyse zur Voraussetzung
hätten, werden nicht
getroffen. Gleichzeitig kann nun spätestens seit der WM alles
schwarz-rot-gold leuchten, ohne dass sich
irgendwer für einen deutschen Nationalismus rechtfertigen
müsste. Dieses wiedererstarkte kollektive
Nationalbewusstsein ist das Resultat jahrzehntelanger
Geschichtsverdrehung im politischen Interesse der
Herrschenden, mit dem Ziel endlich einen Schlussstrich unter die
deutsche Vergangenheit zu setzen.
Ist das alles Geschichte?
Mit der Forderung nach „Revision der Nürnberger Prozesse“ wird
selbst der minimale Konsens der
Entnazifizierung durch die Nürnberger Kriegsverbrecherprozesse
in Frage gestellt. Der gesellschaftliche
Konsens des „Antikommunismus“ führte nicht nur zur
Rehabilitierung von Führungspersonen aus Wirtschaft,
Justiz und Politik, sondern ermöglichte auch den Wiederaufbau
rechtsextremer und faschistischer Parteien
und Organisationen. Heute, wie auch kurz nach der Befreiung vom
Faschismus existieren in Deutschland
im klassischen Sinne faschistische Parteien, Bewegungen und Gruppen,
die sich mehr oder weniger
offen an die historischen Modelle anlehnen. Unter anderem mit der
unausgesprochenen Hoffnung,
dass Alt-Nazis mitsamt ihrer Ideologie aussterben, wurde das Problem
des Wiedererstarkens einer
faschistischen Bewegung verkannt und verharmlost. Vereinzelte Versuche
der „Gefahr von rechts“ mit
juristischen Mitteln durch Verbote zu begegnen, scheiterten zuletzt
beim NPD-Verbotsverfahren, wegen
der Beteiligung von V-Männern des Verfassungsschutzes an
rechtsextremen Aktivitäten und dem Aufbau
und der Finanzierung der Partei durch staatliche Gelder. Die offene
Leugnung oder
Rechtfertigung des Holocaust, die Relativierung und Gleichsetzung mit
anderen
Kriegsverbrechen zählen nicht zuletzt bei faschistischen
Aufmärschen,
sei es in Wunsiedel beim Rudolf-Hess-Gedenkmarsch oder am 14.
Oktober in Nürnberg zur traurigen Realität der BRD.
|