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Wir stoppen die Nazis!

Für den 14. Oktober 2006 hat der Neo- Nazi Christian Malcoci unter dem Motto „Recht statt Rache – Revision der Nürnberger Prozesse“ einen Aufmarsch in Nürnberg angemeldet. Malcoci ist seit Jahrzehnten ein aktiver Neo-Nazi-Kader. Unterstützt wird er dabei von sog. freien Kameradschaften und der rechtsextremen NPD. Soll es nach den Nazis gehen, werden sie vom Nürnberger Justizgebäude über die Fürther Straße durch Gostenhof zum Nürnberger Hauptbahnhof ziehen. Doch dagegen formiert sich massiver Widerstand. Gegen die offene Verherrlichung des Nationalsozialismus 60 Jahre nach den Urteilssprüchen und den Aufmarsch durch Gostenhof, plant ein breites Bündnis, sich den Nazis in den Weg zu stellen und damit den Aufmarsch zu blockieren.

Dieser Tage mal Blockade Der Naziaufmarsch stellt in vielerlei Hinsicht eine besondere Provokation und einen Zwang zu entschlossenem Handeln dar. Zum einen besteht der Anspruch, niemals das braune Pack ungehindert auftreten zu lassen, zum anderen kommt die geplante Route durch den linken und migrantischen Stadtteil Gostenhof erschwerend hinzu. Und schließlich ist das Motto, wie auch der Ort, an welchem die Nazis den Aufmarsch beginnen wollen, ein schierer Skandal. Denn das Nürnberger Justizgebäude mit seinem berühmten Sitzungssaal 600 war 1946 historischer Ort der “Nürnberger Kriegsverbrecherprozesse”, in welchem führende Nationalsozialisten u.a. wegen Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit verurteilt wurden (siehe Kasten). Die Forderung der Rechtsextremen nach Revision der Nürnberger Kriegsverbrecherprozesse direkt vor dem Nürnberger Justizgebäude und damit die Verharmlosung bzw. Verherrlichung des Nationalsozialismus, ist nicht hinnehmbar.
Und dies ist auch der Grund, warum sich viele einig darüber sind, dass dieser Aufmarsch nicht stattfinden darf. An vielen Orten hört mensch schon jetzt: „Damit kommen die nicht durch!“ Neben einer Demonstration durch den Stadtteil Gostenhof wird am 14.10.06 alles darauf hinaus laufen, die Nazis direkt am Nürnberger Justizgebäude in der Fürther Straße zu blockieren. Ein breites Vorbereitungsbündnis will den Aufmarsch durch Aktionen des Zivilen Ungehorsams blockieren und ruft alle Menschen aus den unterschiedlichsten gesellschaftlichen Bereichen dazu auf, sich daran zu beteiligen. Kulturelle Initiativen werden dazu in der Fürther Straße die passende Atmosphäre schaffen, der Stadtteil Gostenhof wird auf den Beinen sein und auch überregional haben sich bereits AntifaschistInnen angekündigt, gemeinsam den Nazi-Aufmarsch und damit die Verherrlichung des Nationalsozialismus zu verhindern.
Mit der offen angekündigten Blockade, die auf breiten gesellschaftlichen Beinen steht, könnte antifaschistischer Protest erstmals seit Jahren wieder eine neue Qualität in Nürnberg erreichen und damit an erfolgreiche Gegenwehr in der Vergangenheit anschließen. Die Thematik und der Stadtteil Gostenhof bieten dafür die besten Voraussetzungen.


Antifaschistische Gegenwehr ist notwendig!
Nazis versuchten in der jüngeren Geschichte immer wieder mittels Gedenken oder Aufmärschen den Nationalsozialismus zu relativieren, zu verharmlosen oder zu verherrlichen. Immer schon war es nicht der Staat, der dagegen wirksam vorging - es sei denn, wenn es galt, das Standort-Image eines geläuterten Deutschlands zu polieren. Es sind engagierte AntifaschistInnen aus großen Teilen der Gesellschaft, die alten wie neuen Nazis nicht nur effektiv entgegengetreten, sondern auch die öffentliche Verbreitung von faschistischen Inhalten auf verschiedenste Art und Weise verhindern. Wo es gelingt, den Widerstand breit zu verankern, kann zum einen den Faschos tatsächlich kein Fußbreit ermöglicht werden, zum anderen wird hierdurch deutlich, dass es - so unterschiedlich die einzelnen Inhalte und Motivationen auch sind - gegen die Nazis einen gemeinsamen Kampf gibt und geben muss. Erfahrungen aus anderen Städten oder der Vergangenheit auch hier in Nürnberg belegen dies. Wo immer eine antifaschistische Mobilisierung sich nicht hat spalten lassen, sondern in gegenseitiger Anerkennung, aber nicht isoliert nebeneinander, sondern in gleicher Stossrichtung agierte, konnten Naziaufmärsche verhindert werden.
Eine Blockade bedeutet immer mehr als nur Protest, also das Artikulieren von Unmut. Hier fängt Widerstand an. Dieser ist auch wichtig und legitim, besonders da vom Staat nichts zu erwarten ist, denn dieser schützt nur zu oft die Naziaufmärsche vor unserem Widerstand mit Gesetzen und PolizistInnen.

NO PASARAN – Sie werden nicht durchkommen!
FASIZME KARSI OMUZ OMUZA – Schulter an Schulter gegen Faschismus!


Kasten: Die „Nürnberger Kriegsverbrecherprozesse“
In den Nürnberger Prozessen von 1945 – 1946 wurden die „Hauptkriegsverbrecher“ und Verantwortlichen für 12 Jahre nationalsozialistische Herrschaft vor einem internationalen Gerichtshof zur Rechenschaft gezogen. Neben 24 führenden Staatsmännern wie, z.B. Rudolf Hess und Herman Göring, richtete sich die Anklage auch gegen die SS, SA, den „Generalstab und das Oberkommando der Wehrmacht“, das „Führungskorps“ der NSDAP und der „Gestapo und SD“. Der Kern der Anklageschrift lautete: „Verschwörung gegen den Frieden“, „Kriegsverbrechen“, „Verbrechen gegen den Frieden“ und „Verbrechen gegen die Menschlichkeit“. Damit sollte die Vorbereitung und Durchführung eines Angriffskriegs, die Verbrechen der Wehrmacht, wie z.B. die brutale Ermordung und Misshandlung der Bevölkerung in den besetzten Gebieten und die Deportation Tausender in Konzentrationslager, verurteilt werden. Weiterer Anklagepunkt war die Ermordung, systematische Vernichtung, Versklavung, Folter und Deportation der Zivilbevölkerung vor und während des Krieges.
Alle Angeklagten erklärten sich für nicht schuldig. Das Urteil der Nürnberger Prozesse beinhaltete 12 Verurteilungen zum Tode, 7 Angeklagte wurden zu Freiheitsstrafen von mehreren Jahren bis lebenslänglich verurteilt, daneben gab es 3 Freisprüche.
In den sogenannten Nachfolgeprozessen waren 185 Ärzte, Juristen, SS, Polizisten, Industrielle, Bankiers, Militärische Führer, Minister und hohe Regierungsbeamte angeklagt. 24 der Angeklagten wurden zum Tode verurteilt.
Mit dem Ende der Kriegsverbrecherprozesse 1949 war in Deutschland die Suche nach den Schuldigen für 12 Jahre Faschismus abgeschlossen. Der Großteil der Bevölkerung, wie auch die zahlreichen Profiteure aus Industrie, Banken und Wissenschaft mussten keine Verantwortung für die Grauen der vergangenen Jahre übernehmen.



Geschichte wird gemacht
Nur lächerlich kann es heute eigentlich erscheinen, wenn Neonazis zum Nürnberger Justizgebäude mobilisieren, um “Recht statt Rache – Revision der Nürnberger Prozesse“ zu skandalieren, wenn mensch bedenkt, wie seit Kriegsende NazitäterInnen mehr als verharmlosend behandelt wurden. Zwar versuchten anfangs die Alliierten noch NS-Verbrechen juristisch zu ahnden, doch blieb und bleibt eine konsequente Verfolgung von NS-TäterInnen langfristig aus. Hatten sich die Alliierten nach Kriegsende noch die „Entnazifizierung“ zum Ziel gesetzt, so verschob sich ihr Interesse rasch hin zu einer Zusammenarbeit mit ehemaligen NS-FunktionsträgerInnen, z.B. aus Justiz und Politik, um das Feindbild Kommunismus zu bekämpfen. Dies ebnete den Weg hin zu Verdrängung, Verharmlosung, Leugnung, sowie Instrumentalisierung historischer Tatsachen in der Nachkriegs-BRD.


Die juristische Ignoranz gegenüber NS-Verbrechen Die Nürnberger Prozesse gegen 24 Hauptkriegsverbrecher durch das internationale Militärtribunal stellten die spektakulärsten Verfahren gegen NS-Täter dar (siehe Kasten). Fanden 1946 im Zuge der „Entnazifizierung“ noch 78% der Bevölkerung die Bestrafung durch die Nürnberger Prozesse als gerechtfertigt, konnte im Laufe der Jahre die Überzeugung, dass die Urteile zu hart gewesen wären wieder offen geäußert werden. Zahlreiche NS-Funktionäre wurden begnadigt und rehabilitiert. Im Jahr 1952 erklärte die Bundesregierung die „Entnazifizierung“ offiziell für beendet. Dies war möglich, da bereits unmittelbar nach der deutschen Kapitulation, Nazis und Kriegsverbrecher in allen Bereichen von Staat, Wirtschaft, Bundeswehr und Justiz mit Hilfe der Westalliierten wieder Fuß fassten. Somit konnten sie ihre Karriere fortführen und z.T. ihre ideologischen Ziele auf neuer Ebene weiterverfolgen. Für die Bestrafung von NS-Profiteuren hieß dies, dass in der BRD kein juristisches Instrumentarium geschaffen wurde, das speziell NS-Verbrechen geahndet hätte. Im Gegenteil, es wurden in den 1950er und 60er Jahren Amnestiegesetze und Verjährungsfristen verabschiedet, durch die mehr als eine Million TäterInnen straffrei in der BRD leben konnten. Ermittlungen und Prozesse gegen NS-TäterInnen der folgenden Jahrzehnte gingen aufgrund politischer Interessen und personeller Kontinuitäten äußerst schleppend und korrupt von statten und stießen in breiten Teilen der Bevölkerung auf Ablehnung. Auch heute noch werden Verfahren gegen Altnazis aufgrund mangelnder Interessen deutscher Behörden verschleppt. Und nicht nur Altnazis werden dadurch bis heute gedeckt. Es ist die deutsche Justiz, die auch heute noch AntifaschistInnen kriminalisiert, während sie Naziaufmärsche genehmigt und schützen lässt. Mit einem gelegentlichen Alibi-Verbot einzelner Nazi-Vereine wird die Tatenlosigkeit des Staates und seiner Organe gegen Neofaschismus vertuscht.

Ideologische Kontinuitäten
Nicht nur auf juristischer, sondern auf gesamtgesellschaftlicher Ebene hat sich bis heute wenig getan, um NS-Verbrechen zu verfolgen und faschistische Ideologien zu bekämpfen. So spielte die BRD innerhalb kürzester Zeit nach 1945 eine zentrale Rolle innerhalb des „Kalten Krieges“. Durch das Ausbleiben einer ideologischen „Entnazifizierung“ wurde der Antikommunismus schnell wieder Staatsdoktrin und eine nachträgliche Rechtfertigung des nationalsozialistischen Antikommunismus konnte erlangt werden. Der damalig schärfste Ausdruck nach Innen war das 1956 verabschiedete Verbot der KPD. Gleichzeitig formierten sich ohne nennenswerte Repression faschistische Parteien, wie z.B. Anfang der 60er Jahre die bis heute agierende NPD. Auf intellektueller Ebene findet der manifestierte Antikommunismus Mitte der 1980er Jahre seinen Höhepunkt mit dem „Historikerstreit“, in dem mittels der Totalitarismustheorie versucht wurde Faschismus und Kommunismus gleichzusetzen.
Natürlich gab es in der BRD auch HistorikerInnen und Strömungen, die eine kritische Auseinandersetzung mit dem Nationalsozialismus betrieben. Dies beginnt bei der StudentInnenbewegung der 60er Jahre, die die Täterschaft ihrer Elterngeneration thematisierte. Mit der Ausstrahlung der amerikanischen Filmreihe „Holocaust“ wurden die Verbrechen der Nazis zum ersten mal drastisch einer breiteren Bevölkerung sichtbar gemacht. Geschichtswerkstätten, die eine Aufarbeitung von unten vorantrieben, sorgten für die Errichtung von Gedenkstätten für die Opfer des NS, was zunächst überwiegend von Überlebenden und Opferverbänden angestrengt wurde. Dennoch kann auch hier nicht von einer gesamtgesellschaftlich kritischen Auseinandersetzung gesprochen werden, da stets politische Anstrengungen unternommen wurden, das Thema abzuwiegeln und zu einem Schlussstrich zu gelangen. Offiziell wurde bis Anfang der 1990er Jahre nie zur deutschen Schuld gestanden.
Veränderungen seit 1989/90 Dies änderte sich mit der „Wiedervereinigung“, die eine bis dahin beispiellose nationalistische Welle in Deutschland auslöste. Während Flüchtlingsheime brannten, erstarkte in der Bevölkerung ein neues nationales Bewusstsein. Gleichzeitig wurde auch die faschistische Vergangenheit mehr und mehr öffentlich thematisiert. So wurde z.B. mit der Wehrmachtsausstellung auch die Frage nach der Beteiligung „ganz normaler deutscher Soldaten“ an den NS-Verbrechen gestellt und mit der formalen Entschädigung ehemaliger ZwangsarbeiterInnen die Profite der Wirtschaft thematisiert. Unter rot/grüner Regierung wurde zwar Erinnerungspolitik betrieben, die aber u.a. zur Durchsetzung neuer internationaler Machtinteressen instrumentalisiert wurde. So befehligten an die Macht gekommene Alt-68er, 1999 den ersten Kampfeinsatz deutscher SoldatInnen nach 1945 in Jugoslawien nicht trotz, sondern „wegen Auschwitz“. Dies war der Durchbruch, Deutschland eine besondere Verantwortung in der Durchsetzung „humanitärer Kriegseinsätze“ zuzuschreiben und seither weltweit wieder Kriegspartei zu sein. Letztendlich ging und geht es aber allein darum, als mächtiger Akteur im globalen wirtschaftlichen und militärischen Weltgeschehen eine Führungsposition zu erreichen.
Der letzte Event hin zu einer „Normalisierung“ war das Gedenkjahr 2005, in dem offensiv deutsche Verbrechen mit deutschen Kriegsleiden gleichgestellt wurden. Heute wird zwar Erinnerungspolitik betrieben, es gibt Tage und Orte, an welchen den Opfern des Faschismus gedacht wird, aber politische Konsequenzen, die eine kritische Faschismusanalyse zur Voraussetzung hätten, werden nicht getroffen. Gleichzeitig kann nun spätestens seit der WM alles schwarz-rot-gold leuchten, ohne dass sich irgendwer für einen deutschen Nationalismus rechtfertigen müsste. Dieses wiedererstarkte kollektive Nationalbewusstsein ist das Resultat jahrzehntelanger Geschichtsverdrehung im politischen Interesse der Herrschenden, mit dem Ziel endlich einen Schlussstrich unter die deutsche Vergangenheit zu setzen.

Ist das alles Geschichte?
Mit der Forderung nach „Revision der Nürnberger Prozesse“ wird selbst der minimale Konsens der Entnazifizierung durch die Nürnberger Kriegsverbrecherprozesse in Frage gestellt. Der gesellschaftliche Konsens des „Antikommunismus“ führte nicht nur zur Rehabilitierung von Führungspersonen aus Wirtschaft, Justiz und Politik, sondern ermöglichte auch den Wiederaufbau rechtsextremer und faschistischer Parteien und Organisationen. Heute, wie auch kurz nach der Befreiung vom Faschismus existieren in Deutschland im klassischen Sinne faschistische Parteien, Bewegungen und Gruppen, die sich mehr oder weniger offen an die historischen Modelle anlehnen. Unter anderem mit der unausgesprochenen Hoffnung, dass Alt-Nazis mitsamt ihrer Ideologie aussterben, wurde das Problem des Wiedererstarkens einer faschistischen Bewegung verkannt und verharmlost. Vereinzelte Versuche der „Gefahr von rechts“ mit juristischen Mitteln durch Verbote zu begegnen, scheiterten zuletzt beim NPD-Verbotsverfahren, wegen der Beteiligung von V-Männern des Verfassungsschutzes an rechtsextremen Aktivitäten und dem Aufbau und der Finanzierung der Partei durch staatliche Gelder. Die offene Leugnung oder Rechtfertigung des Holocaust, die Relativierung und Gleichsetzung mit anderen Kriegsverbrechen zählen nicht zuletzt bei faschistischen Aufmärschen, sei es in Wunsiedel beim Rudolf-Hess-Gedenkmarsch oder am 14. Oktober in Nürnberg zur traurigen Realität der BRD.